Tabakwarnhinweis

VERKAUF AN MINDERJÄHRIGE STRENGSTENS UNTERSAGT
Der Verkauf, die Abgabe und die unentgeltliche Überlassung von Tabakprodukten und elektronischen Zigaretten an Personen unter 18 Jahren ist in der Schweiz formell untersagt, gemäss Art. 23 des Bundesgesetzes über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten (TabPG), in Kraft seit dem 1. Oktober 2024.

1. Mindestalter

Der Zugang zum Sortiment, die Bestellung und die Lieferung von Tabakprodukten auf rhein1905.ch sind ausschliesslich Personen vorbehalten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Minderjährige sind nicht berechtigt, auf dieser Website Bestellungen aufzugeben oder Tabakprodukte an ihre Adresse liefern zu lassen. Jede für eine minderjährige Person aufgegebene Bestellung ist nichtig und setzt den Auftraggeber strafrechtlichen Sanktionen aus (Art. 24 TabPG).

2. Obligatorische Identitätsprüfung

Gemäss der Selbstkontrollpflicht des TabPG und der Verordnung über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten (TabPV) genügt eine blosse Bestätigung per Klick nicht zum Nachweis der Volljährigkeit des Kunden.

Bei Ihrer ersten Bestellung von Tabakprodukten nimmt die Rhein 1905 SA eine dokumentierte Identitätsprüfung vor:

  1. Hochladen einer Kopie eines gültigen amtlichen Ausweisdokuments (Identitätskarte, Reisepass oder Aufenthaltsbewilligung);
  2. Eingabe des vollständigen Geburtsdatums und automatische Altersberechnung;
  3. Für Lieferungen in die Schweiz: Übergabe des Pakets gegen Unterschrift und visuelle Alterskontrolle durch den Transporteur (Option «Übergabe 18+» der Schweizerischen Post);
  4. Verschlüsselte Aufbewahrung der Belege auf unseren Servern für die gesetzliche Verjährungsfrist gemäss Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG).

Ihre Belege werden niemals an Dritte weitergegeben und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist gelöscht. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

3. Gesundheitswarnhinweise

Rauchen ist tödlich.
Rauchen verursacht Krebs.
Rauchen während der Schwangerschaft schadet Ihrem Kind.

Die auf dieser Website verkauften Tabakprodukte tragen die in der TabPV vorgeschriebenen obligatorischen Gesundheitswarnhinweise in Form von Texten und Bildern in den Sprachen Deutsch, Französisch und Italienisch, gemäss der geltenden Bundesgesetzgebung.

Tabakkonsum birgt erwiesene Risiken für die Gesundheit der rauchenden Person und ihres Umfelds. Die Rhein 1905 SA empfiehlt jeder Person, die mit dem Rauchen aufhören möchte, sich an eine medizinische Fachperson oder an spezialisierte Hilfsdienste zu wenden.

4. Hilfe beim Rauchstopp

Wenn Sie mit dem Rauchen aufhören oder Ihren Konsum reduzieren möchten, stehen Ihnen in der Schweiz mehrere kostenlose und vertrauliche Ressourcen zur Verfügung:

5. Werbebeschränkungen

Gemäss Art. 18 ff. TabPG ist der Inhalt dieser Website betreffend Tabakprodukte ausschliesslich informativer Natur und richtet sich an erwachsene Verbraucher, die ihre Volljährigkeit gemäss den oben beschriebenen Verfahren nachgewiesen haben. Die Rhein 1905 SA betreibt keine an Minderjährige gerichtete Werbung und verbreitet keinerlei Werbekommunikation in öffentlichen Räumen oder an für junge Menschen bestimmten Orten.

Auf dieser Website werden gemäss schweizerischer Gesetzgebung weder Gewinnspiele noch unentgeltliche Verteilungen oder Werbemuster von Tabakprodukten angeboten.

6. Lieferungen ausserhalb der Schweiz

Bei jeder Lieferung ins Ausland (insbesondere Hongkong, Volksrepublik China, Europäische Union und andere Hoheitsgebiete) obliegt es dem Kunden, die Einhaltung der lokalen Gesetzgebung über die Einfuhr und den Konsum von Tabakprodukten sicherzustellen — einschliesslich Altersbeschränkungen, Zollbestimmungen, lokaler Steuern und länderspezifischer Gesundheitswarnhinweise.

Die Rhein 1905 SA lehnt jede Verantwortung für die Einhaltung der im Bestimmungsland geltenden Gesetze und Vorschriften ab. Mit der Bestellung über diese Website erklärt der Kunde, die anwendbaren Vorschriften vollständig zu kennen.

7. Anwendbarer Rechtsrahmen

Jeder Verkauf von Tabakprodukten durch die Rhein 1905 SA unterliegt den folgenden Erlassen:

  • Bundesgesetz über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten vom 1. Oktober 2021 (TabPG, SR 818.321);
  • Verordnung über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten vom 28. Juni 2023 (TabPV, SR 818.321.1);
  • Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG, SR 241);
  • Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG, SR 235.1).

Bei Fragen zur Anwendung dieser Gesetzgebung können Sie sich an das Bundesamt für Gesundheit (BAG) wenden unter tabakprodukte@bag.admin.ch oder besuchen Sie www.bag.admin.ch.

Letzte Aktualisierung: 1. Mai 2026